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Ihren privaten Termin einfach online buchen

Mehr Flexibilität für Sie.

Sie sind es leid viele Minuten in Warteschleifen zu verbringen und auf einen Termin zu lange zu warten ? 

Ab sofort können Sie als Privatpatient oder als Selbstzahler Ihren Termin in unserer HNO-Praxis bequem und unkompliziert online vereinbaren – unabhängig von unseren Telefonzeiten rund um die Uhr.

Wählen Sie Ihr Anliegen und einen für Sie passenden Termin und geben Sie ihre Kontaktdaten ein. Der gewünschte Termin wird von uns geprüft und wird Ihnen anschließend per E-Mail bestätigt,  erst dann ist der Termin auch verbindlich für Sie reserviert. Bitte warten Sie bis zu 30 Minuten bis die E-Mail Sie erreichen kann und reservieren in dieser Zeit keinen 2. Termin , kontrollieren Sie ggf Ihren E-Mail Spam Ordner!  Ihre E-Mail enthält auch einen Stornierungs Link. .

Ihr Termin. Ihre Zeit. Ihre Entscheidung.

Ob Erstvorstellung, Kontrolluntersuchung oder konkrete HNO-Beschwerden – über unsere Online-Terminbuchung finden Sie schnell den passenden Termin.

Wichtig bei akuten Beschwerden

Wenn Sie akute oder dringende Beschwerden haben und kurzfristig ärztliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über das Kontaktformular  in der Servicezentrale der Webseite. Wir können dann gemeinsam einschätzen, wie schnell eine Untersuchung erforderlich ist.

Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte 112. Außerhalb der Praxiszeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Wir freuen uns, Sie in unserer Praxis persönlich zu begrüßen.

* Mit meiner Buchung als Privatpatient oder Selbstzahler bestätige ich, dass ich auf ausdrücklichen persönlichen Wunsch privatärztliche Behandlung durch eine/n der Fachärztinnen oder Fachärzte der Praxis HNO Biberach in Anspruch nehme. Die im Rahmen der Untersuchungen bzw. Behandlungen anfallenden Kosten werden von mir privat erstattet. Die Rechnungsstellung erfolgt wie üblich nach der amtlichen Gebührenordnung der Ärzte GOÄ. Es ist mir bekannt, dass falls ich gesetzlich versichert bin, die Krankenkasse, bei der ich versichert bin im Prinzip eine im Sinne des Gesetzes ausreichende Behandlung gewährt. Ich weiß, dass die Behandlung als privatärztliche Leistung nicht erstattungsfähig ist. Ich erkenne die Leistungsabrechnung nach der GOÄ an und erkläre mich bereit, die Behandlungskosten ggf. die Terminausfallsgebühr selbst zu tragen.